Kfz bis 3,5 t zugelassenes Gesamtgewicht (z.G.) Beförderung von max. 8 Personen + Fahrer Anhänger bis 750 kg z.G. immer erlaubt Anhänger über 750 kg z.G. erlaubt, wenn das z.G. Kfz + Anhänger nicht über 3,5 t liegt
Mindestalter bei Direkterwerb: Mindestalter 18 Jahre bei Begleitenden Fahren (BF17): Mindestalter 17 Jahre
Hinweise zur begleitenden Person:
Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrsregister in Flensburg haben.
Anmeldung in der Fahrschule Die Anmeldung in der Fahrschule ist 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Die theoretische Prüfung ist frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
möglich. Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
PKW mit Automatikgetriebe
Wer sich das Fahren leicht machen will, der fährt ein Auto mit Automatikgetriebe. Hier braucht man sich während der Fahrt nicht mehr auf Kupplung und das Schalten konzentrieren und kann so seine ganze Konzentration dem Straßenverkehr widmen.
Wir bieten als eine von wenigen Fahrschulen wahlweise die Fahrschulausbildung auf einem Fahrzeug mit Automatik an.
PKW – behindertengerechte Ausbildung
Für unsere Fahrschüler mit Handycap steht ein Automatikfahrzeug mit einer besonderen, behindertengerechten Ausstattung zur Verfügung.